MUSEUMSDORF VOLKSDORF 
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Glossar zu den historischen Fotos

Vollhufe – Bezeichnung für eine vollwertige bäuerliche Hofstelle bestehend aus dem Hofplatz mit den Gebäuden sowie allen dazu gehörigen Ländereien. Der Begriff bezeichnet  generell die Größe der bewirtschafteten Flächen, wobei es lokal recht erhebliche Unterschiede geben kann. Es gab daneben auch 1 ½ , ¾ sowie ½-Hufen, wobei deren Besitzer, die sogenannten Hufner, mit bestimmten Rechten und Pflichten versehen die obere Hierarchie in der Dorfgemeinschaft einnahmen.

Brinksitzer, Anbauer – Bezeichnung für kleine Hofstellen, sogenannte Katenstellen, mit nur geringem Landbesitz (Brinksitzer) oder ohne (Anbauer), deren Besitzer meist auch einem Handwerk oder einer anderen Tätigkeit nachgingen.

Verkoppelung – Neueinteilung der mittelalterlichen Feldfluren, in Holstein und den Hamburger Walddörfern hauptsächlich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die in langen schmalen Streifen nebeneinander liegenden Ackerfluren sowie die gemeinsam genutzte Gemeinweide (Allmende) wurden in überwiegend rechteckige Koppelstücke aufgeteilt und den Hufnern, Brinksitzern und später auch den Anbauern als Eigentum zugeteilt.

Bauernvogt – Das historisch so bezeichnete Amt des Ortsvorstehers war traditionell mit einer bestimmten Hufe verbunden, musste jedoch von der jeweiligen Obrigkeit (Hamburger Senat für die Walddörfer) bestätigt werden.  Mit dem Amt waren verschiedene Befugnisse gegenüber der Dorfgemeinschaft und Verpflichtungen gegenüber der Obrigkeit verbunden aber auch Rechte, wie z. B. die sogenannte Schankgerechtigkeit für den Alkoholausschank.

Walddörfer – Die in Hamburger Besitz gelangten Dörfer Volksdorf, Hoisbüttel anteilig,  Schmalenbeck Wohldorf (alle seit 1437) Großhansdorf (seit 1435), Ohlstedt (seit 1463) und Farmsen anteilig  (seit 1477) wurden als Hamburgische Walddörfer einheitlich vom Senat verwaltet. Seit 1470 hierfür zuständig ist die Waldherrschaft, gebildet von zwei  für eine bestimmte Zeit ernannte Senatoren (Waldherren) . Seit 1830, im Zuge einer Verwaltungsreform überführt Hamburg die Walddörfer  in die Zuständigkeit der neu geschaffenen Landherrschaft der  Geestlande.

Waldrechnungen – Die Aufzeichnungen der Hamburger Kämmerei verzeichnen alle Einnahmen und Ausgaben aus den Walddörfern in den Waldrechnungen, die damit eine wichtige Quelle historischer Namen und Daten  darstellen.

Gemeindevorsteher – Dieses Amt wurde mit der Hamburgischen Landgemeinde-Ordnung von 1871 geschaffen und ersetzte den bis dahin zuständigen Bauernvogt. Der Gemeindevorsteher wurde bestimmt von der Gemeindeversammlung, die in einem sehr eingeschränkten Wahlverfahren (nur Männer, Grundeigentümer und selbstständige Handwerker) gewählt wurde.

Leitung Archiv/Bildarchiv: Dieter Schneekloth
Auswahl der Fotos und Text: Bernd Opitz
Erstellung der Fotogalerie: Thomas Blunck

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